Gute Vorsätze fürs neue Jahr

Haben Sie sich auch was für 2019 vorgenommen? Gute Vorsätze gefasst? Aber was ist das überhaupt für ein seltsames Wort, „Vorsatz“?

Sie kennen das: Sie sagen ein ganz normales Wort mehrmals hintereinander, und plötzlich verliert es seinen Sinn. Vorsatz Vorsatz Vorsatz Vorsatz Vorsatz. Satz wovor? Oder wird hier was vorgesetzt? Wenn ja, wem? Mal der Reihe nach.

Der Duden nennt drei Bedeutungen von Vorsatz. Nummer 2 ist was mit Maschinen, Nummer 3 aus der Buchbinderei. Wir interessieren uns für Nummer 1:

„etwas, was sich jemand bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht; fester Entschluss“

Wortgrund des Vorsatzes

Der Herkunft nach stammt es vom Mittelhochdeutschen vürsaz oder vorsaz. Vermutet wird eine Lehnübersetzung des lateinischen „propositum“, was genau das bedeutet: Vorsatz, Plan, Ziel. Interessant ist ein näherer Blick auf die Bestandteile des lateinischen Worts. Pro heißt vor oder für, positum ist Partizip Perfekt von ponere, hinstellen, aufstellen. Wortwörtlich übersetzt ist also porpositum das vor (sich) Hingestellte.

Man könnte auch sagen: ein selbst gesetztes Hindernis, eine Hürde im Lauf des Lebens. Im Ziel winken bessere Gesundheit, reineres Gewissen, mehr Friede, Freude, Eierkuchen. Einziger Gegner: der innere Schweinehund. Mehr Sport wäre also gar nicht mal falsch.

Vorsatz-Strategien

Jedenfalls macht dieses Bild sehr viel deutlicher, warum gute Vorsätze so oft scheitern: Hürden zu hoch, Wassergraben zu tief, Kondition zu schwach. Dagegen gibt es zwei Rezepte. Erstens: kleinere Hürden setzen. Beispielsweise nicht direkt den ganzen Alkoholkonsum einstellen wollen, sondern erst mal nur am Morgen.

Zweite Strategie: jemand anderen den Vorsatz für einen fassen lassen. Achten Sie aber darauf, dass Sie sich diesem Menschen verpflichtet fühlen, sonst funktioniert’s nicht. Und natürlich sollte dieser Mensch Ihnen wohlgesonnen sein. Am Ende fasst er noch einen bösen Vorsatz für Sie, und Sie landen im Knast.

Strafbare Schwebebahn

Denn merke: „Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln“. Sagt § 15 des Strafgesetzbuches. Heißt: Sie brauchen einen – bösen – Vorsatz, damit es eine Straftat wird. Das StGB ergänzt allerdings: „wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.“ Betrunken eine Schwebebahn steuern beispielsweise ist zwar nur fahrlässig, aber trotzdem strafbar.

Wenn Sie sich also vorgenommen haben, morgens nicht mehr zu saufen, aber noch vom Vorabend soviel Promille intus haben, dass die Bahn schon fast ohne Sie schwebt, nützen Ihnen auch Ihre guten Vorsätze nichts mehr. Kleiner Trost: funktioniert eh nur in Wuppertal.

In diesem Sinne: Frohes neues Jahr!